Die »Aktion 3«
Volksfesthafte Stimmung, zertrampelte Vorgärten
Im November 1941 wurde die »Vermögenseinziehung« der deportierten jüdschen Bevölkerung offiziell durch das Reichsfinanzministerium »geregelt. Der reichsweite Vermögensentzug und die »Verwertung« erfolgten in enger Zusammenarbeit von Finanzbeamten mit der Gestapo und unter Mitwirkung von Stadtverwaltungen, Hausverwalter:innen, Gerichtsvollzieher:innen, Bankangestellten, Auktionator:innen und Spediteur:innen.
Für diese Maßnahmen gab es die Tarnbezeichnung »Aktion 3«. Die dabei erzielten Einnahmen, die aus der »Verwertung« des in den Wohnungen zurückgelassenen Inventars und dem Einzug des Restvermögens stammen, werden auf rund 778 Millionen Reichsmark beziffert.
Doch auch vor 1941 gab es bereits zahlreiche Ausplünderungssituationen, etwa während der Reichspogromnacht 1938. Im »Gau Baden-Elsass« wurde 1940 erstmals gebietsweise deportiert und »verwertet«, aus Sicht des NS-Regimes ein »Modellversuch«, der ganz in seinem Sinne verlief. Es gab keine große Proteste gegen die Deportation der jüdischen Nachbar*innen und sehre reges Interesse an der »Verwertung« ihres Eigentums.
Aus dem badischen Lörrach gibt es Aufnahmen des Polizeifotografen aus dem Oktober 1940 von Versteigerungen jüdschen Eigentums. Sie zeigen eine volksfesthafte Stimmung. Aus der Nachbarschaft gab es im Nachgang Beschwerden über zertrampelte Vorgärten - so groß war der Andrang.
Henning Bleyl